Sonntag, 1. Mai 2016

Bruchsal - Volksvertreter - Ehrenbürger

Der ehemalige Bürgermeister Hockenberger wurde 2016 in den Landtag gewählt.  Es muss erlaubt sein zu fragen, ob er als Volksvertreter geeignet ist.
In aller Regel wählt man einen unbekannten Menschen. Selbst nach vielen Jahren als Bürgermeister kennen Herrn Hockenberger die wenigsten wirklich, wenn sie nichts mit ihm zu tun hatten. Einen Menschen lernt man nur dann kennen, wenn man sich mit seinen Handlungen und Entscheidungen auseinandersetzt, da jeder eben damit ein Bild seiner Geisteshaltung, seines Intellektes und seines Charakters zeichnet.                                                                

Dazu folgende Fakten:

1.  Viele haben wohl schon erlebt, wie gefährlich  Hindernisse im Verkehrsraum sind.
2.  Das Recht verbietet daher in §§ 32 StVO, 8 Bundesfernstraßengesetz  und 16 Straßengesetz Baden-Württemberg ausnahmslos alle verkehrsfremden Hindernisse auf der Straße, lässt aber, wenn es aus wichtigem Grund unvermeidbar ist, Hindernisse zu, wenn sie abgesichert sind. Zur Straße gehören die Fahrbahn und alle anderen Straßenteile sowie der Luftraum darüber.
3. Die Gefährlichkeit von Hindernissen hat auch die Verwaltung der Stadt Bruchsal erkannt und die "Information zum Freihalten des lichten Verkehrsraumprofils" (mit Skizze und Namen des OB Doll versehen) veröffentlicht und damit entsprechende Verhaltenshinweise für die Straßenanlieger gegeben. Im Übrigen sind die Verkehrsflächen in den Bebauungsplänen festgeschrieben. Bebauungspläne sind vom Gemeinderat beschlossen und damit Gemeindegesetz und somit von der Verwaltung bei ihrer Tätigkeit zu beachten.                   
4. Die Bevölkerung ist Eigentümer des Gemeindeeigentums. Die Verwaltung hat bei ihren Entscheidungen das Sozialgebot zu beachten. Dies bedeutet: Das Gemeinwohl muss die Richtlinie für alle Entscheidungen (sowohl des Gemeinderates wie auch der Verwaltung) sein.        
5. Jeder kann sich in der Internetveröffentlichung "Lichtraumprofil/Gehwege/Überwuchs" informieren, wie Herr Hockenberger seine Pflichten als Bürgermeister wahrgenommen hat.            
Herr Hockenberger war als Dezernent einer der Hauptverantwortlichen für die diesbezüglichen Zustände in Bruchsal. Wer sich als Vertreter der Exekutive (vollziehende Gewalt) in einer Gemeinde zum Nachteil  der Allgemeinheit über Gemeinderatsbeschlüsse hinwegsetzt, ist im Landtag sicherlich am falschen Platz.  Ein Abgeordneter dem die Begriffe Gemeinwohl und öffentliches Eigentum sowie dessen Sozialgebundenheit offensichtlich fremd sind, kann wohl nur von Menschen gewählt worden sein, die sich nicht mit seiner Amtsführung als Bürgermeister befasst haben.  Dieser Fall zeigt auch die Schwäche des Wahlrechtes in unserem Bundesland auf. Da man nur eine Stimme hat, muss man sich gleichzeitig sowohl für die Partei wie auch den Kandidaten entscheiden, der Wähler kann nicht differenzieren, der Kandidat aber davon profitieren. Da Herr Hockenberger schon als Bürgermeister entgegen seiner Pflicht die Interessen und das Recht der Allgemeinheit nicht vertreten hat, ist er sicherlich auch für sein jetziges Amt als Volksvertreter nicht geeignet. Nach „seinem“ Wahlergebnis vertritt er 21,3 % der Wahlberechtigten. Zieht man davon noch diejenigen ab, die nur die Partei gewählt haben, erkennt man wie viele Wähler ihm wirklich das Vertrauen geschenkt haben. Obwohl er nicht der geeignete Volksvertreter ist, verursacht sein Wechsel nach Stuttgart auch ein Gefühl der Erleichterung, weil er in Stuttgart sicherlich weniger Schaden anrichten kann als in Bruchsal.
 
Die Wahl des Herrn Bernd Doll zum Ehrenbürger der Stadt Bruchsal ist ebenso absurd, wie es Herr Hockenberger als Volksvertreter ist, da bei beiden Herren Zweifel bestehen, ob sie den Begriff Demokratie verinnerlicht und begriffen haben, wem sie verpflichtet sind. Bürgermeister sind Wahlbeamte und daher schon vom Beamtengesetz zur vollen Hingabe an ihr Amt verpflichtet. Was kann ein Bürgermeister mehr tun, als sein Amt mit Leidenschaft und Hingabe ausüben und sich damit diese Ehrung mit seinem Amt verdienen? Dass Herr Doll außer seinem Amt etwas Besonderes für die Stadt Bruchsal geleistet hätte, ist nicht erkennbar. Dass ein Oberbürgermeister auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, wie übrigens Millionen andere auch, zur Verfügung stehen muss, ist völlig normal und wird mit seinem Salär auch angemessen vergütet.
Es erscheint aber sogar zweifelhaft, ob Herr Doll sein Amt überhaupt mit Hingabe ausgeübt hat. Beispielhaft sei auf eine seit vielen Jahren gesperrte Brücke in der Augartenstraße, auf die Entscheidungen über die Sanierung der Bäder Heidelsheim und Obergrombach und auf seine Entscheidung in obiger Sache (siehe oben Nr. 5) hingewiesen. Diese Wahl wirft einen deutlichen Blick auf den Geist, den Leistungs- und Ehrbegriff sowie den Gemeinschaftssinn derjenigen, die im Gemeinderat für diese Ehrung gestimmt haben.                                                                                                                                              
Der ehemalige Bürgermeister von Linkenheim-Hochstetten hat seine Wahl zum „Ehrenbürger“ mit der Begründung abgelehnt, dass er für seine Arbeit bezahlt wurde und dass eine solche Ehrung den ehrenamtlich in einer Gemeinde tätigen Menschen, wovon es wahrlich viele gibt, vorbehalten sein sollte. Große Hochachtung, dies ist wahrhaftig eine ehrbare Haltung.

Für die korrekte Ausübung eines Amtes oder Berufes, was ja eine Selbstverständlichkeit ist, sind derartige Ehrungen sicherlich nicht gedacht. Der Gemeinderat Bruchsal wäre gut beraten, wenn er sich vom Vorgang in Linkenheim-Hochstetten inspirieren ließe und dies in der Hauptsatzung der Stadt in diesem Sinn regeln würde. Zumindest müsste eine breite Mehrheit im Gemeinderat von mindestens    75 % verlangt werden, da bei einer Wahlbeteiligung von 47,3 % (gültige Stimmen 2014) selbst 75 % des Gemeinderates formal nur knapp 35,5 % der Meinung der Wahlberechtigten entsprechen. Auch die Oberbürgermeisterin hatte nur die Zustimmung von 22,9 % der Berechtigten bei ihrer Wahl. Bei dieser genaueren Betrachtungsweise erhalten die Begriffe Volksvertreter und Mehrheit deutlich schärfere Konturen. Ein Ehrenbürger müsste einen zweifelsfrei größeren Rückhalt in der Bevölkerung haben, um nicht die Wahlverdrossenheit noch mehr zu steigern.

Es ist einfach für jedermann wichtig zu wissen, von „wem“ das Volk wo und wie vertreten oder besser gesagt nicht vertreten wird. Über Rechtsfragen kann man unterschiedlicher Meinung sein, dies gilt aber nicht, wenn es sich um Fragen des Anstandes, der Rücksichtnahme auf andere sowie den Umgang mit öffentlichem Eigentum handelt. Millionen Menschen ohne rechtliche Ausbildung verhalten sich völlig korrekt. Dieses korrekte Verhalten darf und muss man auch von Bürgermeistern und Abgeordneten bei ihren Entscheidungen erwarten. Wer charakterlich und intellektuell in so einfachen Fragen des Sozialverhaltens und des Anstandes überfordert ist und den Begriff "Gemeinwohl" offensichtlich nicht kennt, ist weder als Bürgermeister noch als Abgeordneter tragbar.

Rudolf Bürger
76646 Bruchsal